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Formular | Aufnahmegesuch

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Mitgliederbeiträge

Gruppe Team Kategorie MS MGB ZLK ZKU ZIMT Total
Gold Team 1 Typ M ja 300 80 20 150 550
Gold Doppellizenz Typ D ja 150   20   170
Gold U21 GF Typ M ja 300 55     355
Kupfer Team 3 Typ M ja 300 80 20   400
Kupfer Team 3 Typ M nein 300       300
Kupfer Team zwoa Typ M ja 300 60 20   380
Kupfer Team zwoa Typ M nein 300       300
Kupfer Herren Fun Typ P nein 100       100
Kristall Damen Typ M ja 300 60 20   380
Kristall Damen Fun Typ P nein 100       100
Kristall Juniorinnen JG Typ G ja 220 40     260
Kristall Juniorinnen JK Typ K ja 170 40     210
Silber U16 Grossfeld Typ G ja 220 55   80 355
Silber U14 Grossfeld Typ G ja 220 55   80 355
Bronze U12 Kleinfeld Typ K ja 170 40     210
Bronze U10 Kleinfeld Typ K ja 170 40     210
Messing  U8 Typ K nein 170       170
Messing  U6 Typ K nein 170       170

Legende

  • Alle Preise in CHF
  • MS: Meisterschaft
  • MGB: Mitglieder Grundbeitrag
  • ZLK: Zuschlag Lizenzkosten (Swiss Unihockey)
  • ZKU: Zuschlag Kinderunihockey (Swiss Unihockey Label)
  • ZIMT: Zuschlag Infrastruktur/ Meisterschaft / Training

Mögliche Reduktionen

  • CHF 50.- * Teilnahme am Sponsorenlauf
  • CHF 50.- * Vorstand-, OK-Funktion, Trainer, Sponsorensuche und/oder Inseratesammlung
  • CHF 50.- Familien-Reduktion, für jedes Junioren-Mitglied aus demselben Haushalt
    (Hinweis: Sobald mehr als ein Kind im Verein ist, bekommen alle Kinder 50 CHF Reduktion)

*Abzug erfolgt im Folgejahr

(Detail siehe Statuten Art.3 und Statuten Anhang Art.1 und Art.2)

Statuten: Art.8 Pflichten der Aktivmitglieder und Juniorenmitglieder

  • Die Aktiv- und Juniorenmitglieder haben einen an der Hauptversammlung festgelegten Mitgliederbeitrag zu entrichten.
  • Die Trainings und Veranstaltungen sind regelmässig und pünktlich zu besuchen. Im Verhinderungsfall ist dem Trainer vorgängig eine begründete Entschuldigung abzugeben.
  • Die Spieler haben sich bei allen Anlässen, sowie auf dem Hin- und Rückweg, anständig und diszipliniert zu verhalten. Sie haben sich in jeder Hinsicht den Anordnungen des Trainers und des Vorstandes zu unterziehen.
  • Die Mitglieder können zur Mitarbeit an Anlässen, welche den Interessen des Verein dienen, verpflichtet werden.
  • Die Mitglieder die das 16.Lebensjahr vollendet haben sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung verpflichtet.
  • Die Mitglieder halten sich an die vom Vorstand erlassenen Reglemente.

Auszug aus dem Mitgliederreglement

Art.1.2 - Zeitpunkt

Ein Gesuch um Aufnahme ist nach dem fünften Trainingsbesuch, spätestens aber nach Ablauf von zwei Monaten seit dem ersten Trainingsbesuch einzureichen. Nach Ablauf dieser Fristen ist ein weiterer Trainingsbesuch untersagt.

Art.1.3 – Schriftliche Anmeldung

Die Anmeldung zur Aufnahme in den Verein hat schriftlich mit rechtsverbindlicher Unterschrift beim Sekretariat zu erfolgen (Aufnahmegesuche von Minderjährigen müssen von einem Elternteil oder dem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden). Offizielle Anmeldeformulare können beim Sekretariat bezogen oder unter www.rheintalgators.ch herunter geladen werden.

Art.1.4 – Inhalt des Aufnahmegesuchs

Auf dem Aufnahmegesuch ist zwingend zu bestätigen:

  1. gewünschte Mitgliederkategorie
  2. Einverständnis mit dem zu entrichtenden Mitgliederbeitrag
  3. Erhalt und Einverständnis mit den Statuten und dem aktuell gültigen Reglement für die Mitglieder

Art.1.5 – Annahme des Aufnahmegesuchs

Über die definitive Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Weist der Vorstand ein Aufnahmegesuch ab, kann dieser Entscheid an die Hauptversammlung weiter gezogen werden.

Das Aufnahmegesuch gilt vom Vorstand als angenommen

  1. bei Erhalt der Rechnung für den Mitgliederbeitrag
  2. wenn innerhalb von 30 Tagen seit Einreichung des Aufnahmegesuches kein gegenteiliger Bescheid gegeben wird

Art.1.6 - Mitgliederbeitrag

Ab Aufnahme in den Verein ist der Mitgliederbeitrag gemäss Anhang zu den Statuten geschuldet. Fand das erste Training nach dem 30. November statt, ist der halbe Mitgliederbeitrag geschuldet, fand das erste Training nach dem 31. Januar statt, ist für das laufende Vereinsjahr kein Mitgliederbeitrag mehr geschuldet.