Legende
Mögliche Reduktionen
Art.1.2 - Zeitpunkt
Ein Gesuch um Aufnahme ist nach dem fünften Trainingsbesuch, spätestens aber nach Ablauf von zwei Monaten seit dem ersten Trainingsbesuch einzureichen. Nach Ablauf dieser Fristen ist ein weiterer Trainingsbesuch untersagt.
Art.1.3 – Schriftliche Anmeldung
Die Anmeldung zur Aufnahme in den Verein hat schriftlich mit rechtsverbindlicher Unterschrift beim Sekretariat zu erfolgen (Aufnahmegesuche von Minderjährigen müssen von einem Elternteil oder dem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden). Offizielle Anmeldeformulare können beim Sekretariat bezogen oder unter www.rheintalgators.ch herunter geladen werden.
Art.1.4 – Inhalt des Aufnahmegesuchs
Auf dem Aufnahmegesuch ist zwingend zu bestätigen:
Art.1.5 – Annahme des Aufnahmegesuchs
Über die definitive Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Weist der Vorstand ein Aufnahmegesuch ab, kann dieser Entscheid an die Hauptversammlung weiter gezogen werden.
Das Aufnahmegesuch gilt vom Vorstand als angenommen
Art.1.6 - Mitgliederbeitrag
Ab Aufnahme in den Verein ist der Mitgliederbeitrag gemäss Anhang zu den Statuten geschuldet. Fand das erste Training nach dem 30. November statt, ist der halbe Mitgliederbeitrag geschuldet, fand das erste Training nach dem 31. Januar statt, ist für das laufende Vereinsjahr kein Mitgliederbeitrag mehr geschuldet.